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Gesches Grün
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Pflanze

Garten­arbeit steuer­lich ab­setzen

Unterstüt­zung vom Staat für Ihre Garten­arbeit em­pfiehlt Gesches Grün aus Heikendorf

Ein Gärtner schneidet Hecken, während im Vordergrund Euro-Scheine und Münzen Steuerersparnisse symbolisieren.

Steuer­vorteile sind nicht auf das Eigen­heim beschränkt. Profes­sionelle Hilfe bei der Garten­pflege können Sie eben­falls geltend machen. Wir informieren Sie, welche Garten­arbeit absetz­bar ist und worauf Sie dabei zu achten haben.

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Wenn sich mit den ersten warmen Sonnen­strahlen der Frühling ankündigt, können es Garten­besitzer kaum erwarten, den Garten nach dem Winter schnell wieder in Topform zu bringen.

Lassen Sie sich dabei von einem Garten­profi unter­stützen! Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn Sie können die Garten­arbeit absetzen und damit Steuern sparen.

Lohn­kosten geltend machen

Bei der Steuer­erklärung sind pro Jahr bis zu 5.200 Euro als haus­halts­nahe Dienst­leistungen und Hand­werker­leistungen steuerlich absetzbar.

Hand­werkliche Dienst­leistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modern­isierung dienen, wie z. B. die Neu- oder Um­gestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert.

Dasselbe gilt für Dienst­leistungen des täglichen Haushalts, wozu u. a. die Pflege der Garten- und Außen­anlage zählt. Für beide Leistungen können ange­fallene Lohn­kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Folgende Dienst­leistungen sind absetz­bar:

  • Rasenmähen
  • Heckenschneiden
  • Schädlings­bekämpfung
  • Pflege von Gartenwegen
  • Anlegen von Pool / Teich
  • Reparatur­arbeiten
  • Verlegen von Rollrasen / Pflaster
  • Zaun / Mauer errichten

TIPP: Lassen Sie schon bei der Rechnung die Arbeits- und Material­kosten getrennt aufführen. Das erleichtert die Auf­listung bei der Steuer­erklärung. Übrigens können auch Mieter Garten­arbeit von der Steuer absetzen mit der Anlage „Haushalts­nahe Auf­wendungen“.


Sie benötigen einen Fach­mann? Dann verein­baren Sie einen Termin mit uns!


Wie kann man Garten­arbeit ab­setzen?

Das Finanzamt erkennt bei Arbeiten im Haushalt entweder Handwerker­kosten oder haushalts­nahe Dienst­leistungen an. Bei Garten­arbeit ist jedoch beides gleich­zeitig absetzbar. Das liegt an den besonderen Voraus­setzungen und Höchst­beträgen. Am besten achten Sie darauf, was bei Ihnen zutrifft, um einen Steuer­vorteil zu erzielen.

Ein Besen lehnt an einer Ziegelmauer, daneben stehen grüne Gartenschuhe auf einem gepflasterten Weg.

Haus­halts­nahe Dienst­leistungen

Bei haushalts­nahen Dienst­leistungen können bis zu 20 % von den Kosten abgesetzt werden (max. 4.000 €). Bezüg­lich des Gartens gelten nur regel­mäßig anfallende Pflege­arbeiten als haus­halts­nahe Dienst­leistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG):

  • Rasen­mähen
  • Hecke­schneiden
  • Schädlings­bekämpfung (z. B. Tauben­abwehr)

Handwerker­leistungen

Handwerker­leistungen beinhalten weit­reichende Maß­nahmen, z. B. Gartenneu- oder -um­gestaltung sowie Wege­bau­arbeiten (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Davon sind 20 % absetzbar mit einem max. Höchst­betrag von 1.200 €:

  • Errichten einer Einfriedung
  • Anlegen eines Gartenteichs / Pools
  • Reparatur­arbeiten
  • Rollrasen verlegen

Voraus­setzungen für steuer­liche Absetz­barkeit

Um nach § 35a EstG Arbeiten in Ihrem Garten als Hand­werker­leistungen in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen zu können, müssen folgende Voraus­set­zungen erfüllt sein:

  • Der Haus­eigentümer wohnt selbst auf dem besagten Grund­stück.
  • Es handelt sich NICHT um einen Neubau.*
  • Der Haushalt ist an die Steuer­erklärung gebunden.

Selbst­verständlich sind auch hand­werkliche Arbeiten am Ferien­haus von der Steuer absetzbar. Auch wenn Sie dort nur den Sommer verbringen oder das Haus im Ausland ist. Diese Handwerker­kosten werden berück­sichtigt:

  • Repara­turen, Zaun­bau etc.
  • Anfahrts­kosten
  • Geräte­nutzung
  • Abfall­entsorgung

* Erstmalige Erd- und Pflanz­arbeiten für einen neuen Garten und / oder der Bau einer Stütz­mauer zur Abgren­zung zum Nachbarn sind Handwerker­leistungen.

Ein junges Paar liegt lachend auf dem Rasen; beide schauen in die Kamera und wirken glücklich und entspannt.
Mehrere Stapel Euromünzen und Eurobanknoten liegen vor einer Computertastatur auf einem weißen Tisch.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass die Lohnkosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind.

Insgesamt dürfen maximal 1200 Euro im Jahr oder 20 % der Handwerker­kosten über die Steuer­erklärung abgesetzt werden. Dazu muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wurde.

Der Gesamt­betrag muss per Über­weisung über ein Bank­konto gezahlt werden. Barzahl­ungen sind nicht möglich.


Rechenbeispiele (mit 19% MwSt.)

Beispiel: Neu­gestaltung Ihres Eingangsbereichs:

Rechnungs­betrag netto6.800 €
Anteil der anrechen­baren Lohnkosten3.800 €
19 % MwSt.722 €
Summe Lohnkosten brutto4.522 €
20 % Steuerbonus904,40 €

Beispiel: Saisonaler Form- und Rück­schnitt Ihrer Strauch- und Baum­bestände:

Rechnungsbetrag netto1.850 €
19 % MwSt.351,50 €
Summe Lohnkosten brutto2.201,50 €
20 % Steuerbonus440,30 €

Kombination aus beiden Beispielen: Sie lassen sich innerhalb eines Jahres Ihren Eingangs­bereich neu gestalten und geben zusätz­lich die Pflege Ihrer Garten­anlage in Auftrag.

Steuer­bonus Neu­gestaltung Eingangs­bereich904,40 €
Steuerbonus Gartenpflege440,30 €
Steuerbonus gesamt1.344,70 €

Welche Leistungen bei der Garten­arbeit lassen sich steuer­lich absetzen?

Steuerlich absetzen lassen sich Erd­arbeiten als Handwerker­arbeiten an einer bestehenden Immobilie. Ähnliche Arbeiten an einem Neubau werden steuerlich nicht gefördert.

Ebenfalls absetzbar sind Gartenarbeiten an Grün­anlagen, Wegen und Plätzen, die Errichtung von Mauern, der Einbau von Toren, Einfrie­dungen, Rampen und Beleuchtungs­anlagen.

Nicht absetzen kann man die Kosten für Pflanzen oder Erde. Genauso wenig ist die Ent­sorgung des Grün­schnitts absetzbar, wenn Sie selbst die Hecke schneiden.

Mann mit nachdenklichem Blick, trägt weißes Hemd, stützt das Kinn mit der Hand, weißer Hintergrund.

Wir können Ihnen bei Ihrem Vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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